Sollten ich meine Bilder auf anderen Internetseiten oder in irgendwelchen Foren wiederfinden so wird die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgรคnglich. Gem. ยง 50 Abs. 2 Z 10 (JN) ist nรคmlich fรผr Streitigkeiten aus dem Urheberrecht unabhรคngig vom Streitwert immer das Landesgericht zustรคndig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbetrรคchtlich sind, sollte man sich daher im vorhinein รผberlegen, ob es sich auszahlt Bilder an denen man keine Rechte hat zu verรถffentlichen. Zusammengefasst kann man also sagen ... Vorsicht! Urheberrecht- bzw. Copyright-Verletzungen kรถnnen sehr teuer werden...<br/><br/>in diesem Sinne .... Spass mit den Fotos gerne, aber kopieren und verรถffentlichen .... NEIN !! Finger weg von unseren Bildern !!